Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Donnerstag, 10.11.2011, 21:13 (vor 4763 Tagen) @ Czauderna

Ihr Problem kann ich an der Stelle absolut nicht nachvollziehen. Der Fragesteller ist regulär aus der PKV ausgeschieden aufgrund des Eintritt eines Versicherungspflichtatbestandes durch Aufnahme einer Beschäftigung.

Soweit so gut, denke ich mal.

Mit Ende der Beschäftigung endet grundsätzlich erstmal die Versicherungspflicht.

Dann kann doch problemlos der § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen. Dieser fordert doch lediglich, dass man zuletzt GKV war und keine andere Absicherung im Krankheitsfall hat. Eine Mindestversicherungszeit ist hier nicht erforderlich.

An der Stelle ist die Sachlage m.E. mehr als eindeutig.

Ihre Bedenken hinsichtlich einer PKV-Flucht ist an dieser Stelle völlig fehl am Platze.

Oder habe ich hier einen schwerwiegenden Denkfehler?


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