Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 09.10.2011, 19:52 (vor 4795 Tagen) @ Kalle

Hallo,
nein, die 12 Monate Vorversicherungszeit als Versicherungspflichtiger müssen es schon sein um in der GKV zu bleiben. Da greift nämlich nicht der §5 Abs. 13 SGB V. -
da ist die PKV wieder zuständig.
Gruss
Czauderna


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