Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 09.11.2011, 20:13 (vor 4764 Tagen) @ x-perte

Hallo,
weil das im Gesetz so vorgesehen ist - wenn es nämlich anders wäre, dann wäre der Wechsel von der PKV in die GKV ziemlich einfach - einen Monat versicherungspflichtig und dann weiterhin GKV-versichert - das geht eben nicht.
Wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, muss der Betreffende wieder zurück in die PKV und dort ggf. in den Basis-Tarif.
Gruss
Czauderna


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