Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 11.11.2011, 11:08 (vor 4763 Tagen) @ x-perte

Hallo, ob der schwerwiegend ist,das ist eine andere Frage, jedenfalls hat der Kollege Röhl schon die Gesetzesgrundlage genannt
Im § 5 Abs. 13 (Anmerkung Punkt 9) ist erläutert dass § 13 nicht greift wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt wurde und vorher eine PKV-Mitgliedschaft bestanden hat. Das heißt, der Betreffende kann eben nicht nach (beispielsweise) 3monatiger
Pflichtversicherung sich anschließend in der GKV weiter versichern
sondern muss in die PKV zurück. Erst wenn er die Vorversicherungszeit (12 Monate Pflichtversicherung) erfüllt hat, dann geht das mit der Weiterversicherung. Der § 13. greift in den Fällen, die bisher nicht krankenversichert waren und zuletzt in einer GKV-Kasse versichert waren - es gibt da noch spezielle Fallkonstellationen, aber das wäre dann ein anderes Thema.
So wird seht oft über den Begriff "unmittelbar" im Zusammenhang von PKV und GKV-Versicherung gestritten.
Also, es gibt dann wohl doch grundsätzlich keinen, rechtlich fundierten Weg um
so möglichst kurzfristig von der PKV in die GKV zu wechseln.
Die 12 Monate müssen schon sein.
Gruss
Czauderna


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