Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Donnerstag, 10.11.2011, 20:02 (vor 4763 Tagen) @ Joachim Röhl

Guten Tag Herr Röhl,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sicher gibt der Absatz 9 Anlass zu Ihrer, m.E. nicht ganz korrekten Aussage.

Jedoch kann nach Beendigung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ( auch weniger als 12 Monate) eine gesetzliche Versicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V begründet werden.

Der zwangsläufige Rückgang in die PKV ist somit nicht notwendig.

Alle Voraussetzungen sind gegeben.

Im Zweifelsfall helfe ich gern weiter.

;-)


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