Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 27.06.2010, 07:21 (vor 5268 Tagen) @ ratte1

Hallo,
mir ist aktuell die KKH-Allianz bekannt, die auf die Bindungswirkung bei einem Wechsel in eine andere Ersatzkasse verzichtet. Sie hat letztes Jahr auch viel Werbung dafür gemacht (etwa "Mitgliedschaft auf Probe" für 3 Monate).
§ 15 der aktuellen Satzung

Der Unterschied bei den Ersatzkassen ist, dass es durch die eindeutig unterschiedlichen Namen nicht zu Verwirrungen bei den Mitgliedern kommt.

Bei den IKK habe ich gerade in zwei Satzungen (Nordrhein und classic) nachgesehen: dort gibt es keinen Verzicht auf die Bindungswirkung. Bei einem Umzug gibt es dann u.U. das Problem, dass kein Ansprechpartner vor Ort ist.
Gruß
RHW


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