Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

noch ein Gast, Freitag, 25.06.2010, 22:02 (vor 5265 Tagen) @ Frank

Lieber Frank,
wenn der vereinfachte Wechsel tatsächlich ein Vorteil ist, dann doch anscheinend nur deshalb, weil der Kunde in dem bundesweiten Machtmonopol der AOK verbleibt. Und weil er nicht kündigen muss, merkt er die Folgen auch nicht unmittelbar. Das BGB sagt sinngemäß, dass Verträge so auszulegen sind, wie Treu- und Glauben das mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern.

Soviel Einigkeit unter den Landes-AOK'n und so wenig Aufklärung und Beratung (siehe § 13 ff SGB I) auf der anderen Seite, haben für mich einen unangenehmen Beigeschmack. Soviel ich weiß, kann man doch auch als Mitglied der AOK München bei der AOK Hamburg Leistungen beantragen, oder? Dann würde es doch auch ohne Kündigung gehen, oder?

Die AOK'n schaden sich hier m.E. ohne Not und sorgen bei den Mitgliedern erst für Frust. Wenn man z.B. von der DAK München zur DAK Hamburg wechselt geht das auch ohne Probleme.


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