Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Samstag, 26.06.2010, 09:03 (vor 5265 Tagen) @ noch ein Gast

Soviel ich weiß, kann man doch auch als Mitglied der AOK München bei der AOK Hamburg Leistungen beantragen, oder? .

Das ist Quatsch. Natürlich kann man bei der AOK Hamburg keine Leistungen beantragen, wenn man bei der AOK in München versichert ist. Die Leistunganträge würden lediglich an die AOK in München weitergeleitet werden.

MfG
ratte1


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum