Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

Stefan, Mittwoch, 23.06.2010, 16:40 (vor 5267 Tagen)

Hallo,

beginnt die 18-monatige Bindungsfrist bei einem Wechsel innerhalb des AOK Verbundes (AOK Rheinland-Pfalz --> AOK Bayern) von Neuem?

Ein Berater der AOK Bayern verneinte dies, da es sich um einen Wechsel innerhalb des AOK Verbundes handelt und der Wechsel damit quasi innerhalb ein und derselben Kasse stattfindet.

Wenn ich jedoch richtig informiert bin, sind die einzelnen Landes-AOKs jedoch unabhängig.

Bitte um Meinungen zu dem Problem, in der Satzung der AOK stand jedenfalls nichts dazu.

Danke.

Stefan


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