Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

Schorsch, Freitag, 25.06.2010, 14:22 (vor 5266 Tagen) @ Frank

Klar ist der Wechsel von einer AOK zur anderen ohne die Bindungsfrist einhalten zu müssen ein Vorteil für den Kunden.

Der Nachteil ist, dass er die Versicherungszeit nicht auch übertragen kann, wie es scheint.

Beispiel: Du warst über 18 Monate bei AOK 1 versichert. Dann ziehtst du berufsbedingt in ein anderes Bundesland und wechselst zu AOK 2: Die 18 Monate Bindungsfrist an die AOK 2 beginnen von Neuem, d. h. du kannst nicht zu einer anderen nicht-AOK Kasse wechseln bevor du nicht 18 Monate bei AOK 2 versichert warst. Und so immer weiter: Ziehst du in ein anderes Bundesland und wechselst zu AOK 3, dann beginnt die Bindungsfrist an AOK 3 wieder von Neuem und du bist wieder 18 Monate an AOK 3 gebunden etc.


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