Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Samstag, 26.06.2010, 16:18 (vor 5265 Tagen) @ noch ein Gast

Hallo Ratte 1,

ich finde es toll, dass die Anträge innerhalb des AOK-Systems sogar weitergeleitet werden. Vielleicht sogar als PDF, damit es schneller geht.

Bei den Tankern "DAK und BARMER-GEK" ist der Kunde dann ja ein richtiger "König". Da wird sofort an jeder Ecke in ganz Deutschland kompetent geholfen. Bei der DAK schmerzt allerdings der Zusatzbeitrag ein wenig. Auch bei der Bindungswirkung sind die "Tanker" ehrlich.

Liebe AOK'n, habt ihr hier etwas verschlafen?

???

Wie im Thread bereits mehrfach festgestellt wurde, gibt es nicht eineAOK Deutschland sondern mehrere AOKs. Daraus folgt, dass der Leistungsantrag natürlich nicht von AOK X bearbeitet wird, wenn man bei AOK Y versichert ist.

Im übrigen gab (gibt?) es eine entsprechende Regelung auch bei einigen Ersatzkassen. Auch hier verzichtet(e) man auf die Einhaltung der Bindungswirkung, wenn der Wechsel innerhalb der Ersatzkassen erfolgt. Und natürlich bearbeitet auch hier nicht die Ersatzkasse B die Anträge eines Mitgliedes der Ersatzkasse B ;-)

MfG
ratte1


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