Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Freitag, 25.06.2010, 20:14 (vor 5265 Tagen) @ Frank

Wo ist da das Problem?

eben in der neuen Bindefrist.

Vielen Mitgliedern ist gar nicht bewusst, dass es sich beim Wechsel von der AOK München zur AOK Hamburg nicht bloss um einen Geschäftsstellenwechsel handelt, sondern um einen Krankenkassenwechsel. Die fallen dann aus allen Wolken, wenn sie mit der AOK Hamburg nicht so zufrieden sind ´wie mit der AOK München und deshalb die Kasse komplett wechseln möchten und dann hören, dass sie ne Bindungsfrist von 18 Monaten haben. Und dass, obwohl sie doch seit 20 Jahren bei der AOK versichert sind..,

Gruß GKVler


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