Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 23.06.2010, 19:13 (vor 5267 Tagen) @ Stefan

Hallo,
rechtlich handelt es nach dem SGB V um einen normalen Krankenkassenwechsel. Das Besondere ist, dass viele (alle?) AOK´n in ihrer Satzung die Regelung haben, dass die 18 Monate Bindungswirkung bei der "abgebenden" AOK nicht gelten, wenn man in eine andere AOK wechselt. Die Regelung hat z.B. auch die KKH , wenn man in eine andere Ersatzkasse wechselt. In der neuen Kasse gelten wie bei jedem KK-Wechsel die 18 Monate (außer man wechselt wieder zu einer anderen AOK des Wohn- oder Arbeitsortes).
Wenn der Mitarbeiter der neuen KK ganz sicher ist, dass es nicht gilt, wird er das ja bestimmt auch schriftlich bestätigen können.:-)
gesetzliche Grundlage: vorletzter Satz in Absatz 4:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__175.html

Gruß
RHW


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