Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Donnerstag, 24.06.2010, 07:20 (vor 5267 Tagen) @ Stefan

Hallo,

ob ein Rechtsanspruch bestehen würde, kann ich jetzt auch nicht sagen. Ich weiß allerdings von einem Fall, bei dem das genau so gehandhabt wurde.

Grund war glaube ich, dass im AOK-System untereinnander auf die Einhaltung der Bindefrist z. B. bei Wohnortwechsel verzichtet wird - da ist es schon logisch, dass man dann keine neue Bindefrist laufen lässt.

Gruß


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