Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

Frank, Freitag, 25.06.2010, 09:41 (vor 5266 Tagen) @ noch ein Gast

Jede Landes AOK für sich ist doch eigenständig.
Der vereinfachte Wechsel von Bundesland zu Bundesland ist doch ein Vorteil für den Kunden, damit er nicht extra kündigen. Dennoch wechselt er aber zu einer neuen Krankenkasse, somit neue Bindefrist.
Wo ist da das Problem?


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