Bindungsfrist bei Wechsel innerhalb des AOK Verbundes? (Gesetzliche Krankenkassen)

noch ein Gast, Donnerstag, 24.06.2010, 17:41 (vor 5266 Tagen) @ Stefan

Ich kenne einen Fall, bei dem der Arbeitnehmer (Wandergeselle?) mehrfach im Raum München und Lübeck gearbeitet hat. Bei jedem AOK-Wechsel wurde eine neue Bindungswirkung ausgelöst. Obwohl das m.E. vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann, bestand die AOK auf die Einhaltung der Fristen. Die Satzung hätte m.E. nie genehmigt werden dürfen. Der Schriftwechsel wurde abwechseln mit 3 verschiedenen AOK-Dienststellen geführt und macht deutlich, wie verbissen die das gesehen haben. Die haben sich richtig Mühe gegeben. Das Mitglied hat dann doch gewechselt und ist für die neue Kasse aufgrund der Erfahrungen ein guter Werbeträger.

Das sind so die kleinen Dinge, die ein an sich gutes + oft vorbildliches AOK-Krankenkassensystem in der Öffentlichkeit schlecht dastellen. Für meinen Arbeitgeber ist das allerdings nur gut.


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