Re: Mit Familie in die PKV ? (Private Krankenversicherungen)

Sandy @, Freitag, 19.06.2009, 21:11 (vor 5641 Tagen) @ Frank


Man infomiert den Arzt darüber, dass man das Kostenerstattungsprinzip gewählt hat, er bis zum 3,5fachen Steigerungssatz der GoÄ (und in begründeten, vom der Arag genehmigten Einzelfällen darüber hinaus) ohne Budgetierung abrechnen kann und bittet ihn:

1. um Information, falls die gewählte medizinisch notwendige Behandlungsmethode nicht von der GKV erstattungsfähig ist (damit man überlegen kann, ob man 40% selber zahlt)
2. um quartalsweise Rechnungsstellung (um zu vermeiden, dass der Arzt sein Budget aufgebraucht hat und die Krankenkasse für spätere Einzelrechnungen nichts mehr zahlt).

Man reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein, diese vermerkt die Vorleistung und überweist den Anteil an den Versicherten. Danach sendet man diese Rechnung an die Arag, die ihren Anteil überweist. Ob man gegenüber dem Behandler vorleistet, macht man vom Einzelfall abhängig.

Hilfsmittel sind übrigens nicht im Tarif 182 versicherbar. Daher die Kostenerstattung bitte nur für die ambulante Behandlung sowie Azrnei- und Heilmittel wählen.

Überlege mal, ob es nicht doch was für Dich ist. Wenn Du Vorerkrankungen hast, ist es zu spät.


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