Re: Kündigungsfrist bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo
soweit ich weiß, gibt es eine Vereinbarung innerhalb des AOK-Systems, wonach bei einem Wechsel von einer AOK zu einer anderen sowohl auf die Kündigungsfristen als auch auf die Bindungsfrist (18-Monats-Frist) verzichtet wird...auch auf die Kündigung selbst wird wohl schon mal verzichtet.
Bei einem erneuten Wechsel berufen sich die AOKen dann aber darauf, dass mit dem Wechsel innerhalb der AOK-Gemeinschaft eine neue Bindungsfrist eine neue Bindungsfrist beginnt und bestehen auf deren Einhaltung.
Gruß Kassen-Mitarbeiter