Re: Kündigungsfrist bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)

jan, (vor 7021 Tagen) @ Michael K.

theoretisch muessen sie bei JEDER AOK die bindungsfrist einhalten bevor sie zur anderen AOK wechseln, egal wie oft Sie umziehen.

Es ist nur zu Beginn der Mitgliedschaft wichtig wo sie wohnen oder arbeiten.

Da die AOK´n hier offensichtlich das Gesetz brechen (Kassenwahlrecht) wäre ich dafür das auch diese Kassenart endlich mal auch von Bundesministerien geprüft wird und diese kungelei endlich aufhört.

jan


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