Re: Kündigungsfrist bei der AOK unfair ! (Gesetzliche Krankenkassen)

Bodo, (vor 7021 Tagen) @ jan

Die AOK Bayern hat es z.B. in ihrer Satzung verankert, dass bei einem Wechsel von AOK zu AOK die Bindungswirkung nicht erfüllt werden muss. Das ist m.E. ein Rechtsbruch, der die Versicherten täuscht und in den gewollten Glauben versetzen soll, dass es sich um eine fortlaufende Mitgliedschaft handelt. Die Aufsichtsbehörde dürfte solch eine Satzung eigentlich mit Hinweis auf den im § 3 Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz nicht genehmigen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion