Re: Kündigungsfrist bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)
Sehr geehrte Frau Fischbach,
Ihre Info ist nicht ganz vollständig. Ich bin seit ca. 3 1/2 Jahren ununterbrochen bei diversen AOK"s versichert gewesen. Bei der letzten AOK seit ca. 7 Monaten. Ich wollte jetzt zu einer Ersatzkasse wechseln, weil ich die Auffassung vertrete, dass ich die 18 monatige Bindungswirkung erfüllt hatte. Die AOK sieht das aber ganz anders, sie sagt, dass zwar jederzeit ein Wechsel von einer AOK zu einer anderen AOK möglich ist, die 18 monatige Bindungswirkung muss bei einem Wechsel zu einer anderen Kassenart aber jedes mal neu erfüllt werden. Wer also beruflich sehr oft umziehen muss, hat ein Problem, auf das die AOK im Rahmen der Aufklärungspflichten wohl immer erst hinterher aufmerksam macht.
Ist das alles so richt? Warum sind nicht alle Kassenmitglieder vor dem Gesetz gleich.