Re: Kündigungsfrist bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)
Weil es keine einheitliche Bundes-AOK gibt, sondern diverse Landes-AOKen, beginnt die 18-monatige Bindungsfrist für einen Wechsel zu anderen Kassenarten bei einem Wechsel innerhalb des AOK-Systems jedes Mal neu. Weil jede einzelne Landes-AOK eine eigene "Kasse für sich" darstellt.
Dass dies absolut ungerecht ist gegenüber Mitgliedern anderer Kassenarten, sehe ich genauso. Allerdings ist diese bescheuerte Regelung auf den Mist des Gesetzgebers gewachsen - sprich: Die Politik ist aufgefordert, hier für Abhilfe zu sorgen.
Gruß
Elgin