Re: Kündigungsfrist frewillig Versicherte GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Ja, so ist es. Der Gesetzgeber hat diese für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich geltende Regelung geschaffen. Übrigens: Diese Regelung trifft einheitlich auf pflicht- und freiwillig versicherte GKV-Mitglieder zu, d. h. für freiwillig Versicherte gibt"s hier keinerlei Ausnahmen bzw. Sonderrechte.
Gruß
Elgin