Re: Kündigungsfrist frewillig Versicherte GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7022 Tagen) @ Thomas

Ja, so ist es. Der Gesetzgeber hat diese für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich geltende Regelung geschaffen. Übrigens: Diese Regelung trifft einheitlich auf pflicht- und freiwillig versicherte GKV-Mitglieder zu, d. h. für freiwillig Versicherte gibt"s hier keinerlei Ausnahmen bzw. Sonderrechte.

Gruß
Elgin


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