Re: Kündigungsfrist bei der AOK unfair ! (Gesetzliche Krankenkassen)
Kann man sicher sehen wie man will. Im Falle des Umzugs eines Versicherten in ein anderes Bundesland kann es für den Betreffenden sicherlich von Vorteil sein.
Fakt ist aber , dass zumindest die Landesversicherungsämter NRW und BaWü keine Einwände gegen die beschriebene Regelung haben. Und ich glaube nicht, dass die Lavas anderer Bundesländer hier eine andere Auffassung vertreten.
Gruß
katel