Re: Kündigungsfrist bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, (vor 6989 Tagen) @ jan

Jede AOK ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, also gelten für jede AOK die gleichen Regeln,

da es aber die Prämisse gibt, dass sich jeder nur in der Wohnort- oder ArbeitsortAOK versichern kann, ist es praktisch, bei Umzug gleich zum Monatsnächsten in die "neue" AOk zu wechseln, wer das will.

Dann noch den Kündigungszeitraum aufzuweichen wäre ja voll schwachsinnig, da bräuchten wir nur noch 1 AOK.


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