Re: Kündigungsfrist bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 6094 Tagen) @ Antje Bürgi

Hallo,
ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich nur möglich wenn man bei der einen Kasse fristgemäß schriftlich kündigt und bei der anderen kasse unter Vorlage einer schriftlichen Kündigungsbestätighung der Vorgängerkasse eine neuen Antrag auf Mitgliedschaft stellt.
Meines Wissens nach handelt es sich bei den AOKèn jeweils um eigenständige Krankenkassen. Durch die Namensgebung "AOK"
wird immer von der Allgemeinheit angenommen die würden zusammengehören. Dem ist aber nicht so.
So wie hier geschildert ist die AOK im Recht.
Mündliche Aussagen von Krankenkassenmitarbeitern sollte man in solchen Sachen immer mit Vorsicht begegnen.
Das sage ich als "leidgeprüfter" Kassenmitarbeiter der mit "Beschwerdemanagement" zu tun hatte und hat.
Gruß
Czauderna


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