Re: Kündigungsfrist bei der AOK (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7021 Tagen) @ jan

theoretisch muessen sie bei JEDER AOK die bindungsfrist einhalten bevor sie zur anderen AOK wechseln, egal wie oft Sie umziehen.

Gilt dies auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland, wo eine andere AOK als bisher zuständig ist?

Anders als bei bundesweiten Krankenkassen kocht ja in jedem Bundesland eine andere AOK ihr eigenes Süppchen ...

Gruß
Elgin


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