Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)

guenther74, Donnerstag, 13.04.2017, 17:01 (vor 2779 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

nach den Infos die ich jetzt habe ist es leider tatsächlich so, dass Zeiträume deren Beiträge unter Vorbehalt stehen aus der üblichen Abfolge rausfallen und der Steuerbescheid des jeweiligen Zeitraumes angewandt wird.

D.h. fuer Zeitraum 1.7.-31.12.2013 der EkSt 2013
und für 1.1.-31.03.2014 der EkSt-Bescheid 2014.

Leider kann ich nirgendwo Informationen finden warum dies so geregelt wird. Aktuell erscheint es mir nur unlogisch, bürokratisch und je nach Fall auch ungerecht.

Ob man einen eingereichten VZ-Bescheid rückwirkend zurückziehen kann konnte ich noch nicht klären.

Viele Grüße
Guenther


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