Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)

guenther74, Samstag, 08.04.2017, 19:31 (vor 2787 Tagen)

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn Sie mir zu folgender Situation einen Rat geben.

Anfang 2015 erhält ein Selbständiger 'S' und freiwilliges GKV-Mitglied den Steuerbescheid für 2013. Das Einkommen ist höher als 2012 und das Finanzamt legt deutlich höhere Vorauszahlungen fest.

Da die Einnahmen 2014 deutlich ( >25%) gesunken sind bittet 'S' das FA um eine Senkung der VZ und erhält Mitte 2015 einen angepassten Vorauszahlungsbescheid.

Den Steuerbescheid 2013 und den neuen Vorauszahlungsbescheid leitet 'S' weiter an die GKV. Diese setzt rückwirkend ab Anfang 2015 höhere Beiträge auf Basis des Steuerbescheides fest. Soweit OK. Ausserdem setzt sie ab Mitte 2015 niedrige Beiträge auf Basis des VZ-Bescheides fest - allerdings unter Vorbehalt.

Anfang 2016 erhält 'S' den Steuerbescheid für 2014 und leitet diesen an die GKV weiter. Diese erstellt einen Beitragsbescheid für die Beiträge ab Anfang 2016 auf Grundlage des SB 2014 - ohne Vorbehalt.

Jedoch für den Zeitraum Mitte 2015 bis Anfang 2016 wird der Steuerbescheid 2014 nicht herangezogen. Stattdessen wird auf die Vorlage des Bescheides 2015 verwiesen.

Angenommen, dass die Einkünfte 2015 höher als 2013 waren würde dies dazu führen, dass auf Grund des Vorbehaltes die Beitragslast höher wäre, als wenn kein Vorauszahlungsbescheid berücksichtigt würde.

Die Einkünfte laut Steuerbescheid würden dann nicht nur für den Zeitraum ab Steuerbescheid 2015 in die Zukunft (evtl. ab Ende 2016 bis Ende 2017), sondern zusätzlich für die Monate zwischen Mitte 2015 und Anfang 2016 herangezogen. Diese wäre deutlich zum Nachteil von 'S' und eine Abweichung von dem bekannten Vorgehen.

Ist dieses Vorgehen der GKV korrekt und bekannt ?
Kann man den VZ-Bescheid nachträglich zurückziehen?
Was können Sie in solch einer speziellen Situation empfehlen?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Guenther


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