Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)

guenther74, Montag, 10.04.2017, 16:47 (vor 2782 Tagen) @ Vers.-Berater Gamper

Guten Tag Herr Gamper,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich konnte Ihre lesenswerten Beiträge hier finden
http://www.finanztip.de/community/thema/3783 -m-c3-b-cssen-selbst-c3-a4ndige-beitr-c3-a4ge- nachzahlen-aussage-steuerberater-und-gkv-vs-artikel

Allerdings konnte ich den Artikel auf den Bezug genommen wurde leider nicht entdecken. Vielleicht können Sie mir hier bitte helfen.

In jedem Fall ist interessant was sich vielleicht in Zukunft bei der GKV tun wird, wenn der Antrag durch kommt und sich der GKV Spitzenverband nicht quer stellt.

Unabhängig davon erkenne ich noch keinen Zusammenhang zu meinen Fragen.

Die Vorlage eines Vorauszahlungsbescheides zu Verringerung der Beitragslast wird aktuell zu einem Schuss in den eigenen Fuss und führt zu einer Mehrbelastung. Kann dies sein?

Kann man den VZ-Bescheid nachträglich zurück ziehen?
Oder gibt es noch andere sinnvolle "Lösungsansätze" ?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Guenther


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