Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 11.04.2017, 16:08 (vor 2781 Tagen) @ guenther74

Hallo,
so wie ich es noch in Erinnerung habe, durfte kein Steuerbescheid übersprungen werden, egal ob zum Vor- oder Nachteil des Versicherten - würde bedeuten, wenn der 2012´er der erste war, dann müsste meines Erachtens nach der 2013`er der zweite sein, auch wenn er beispielsweise erst zusammen mit dem 2014`er eingereicht würde - nur hier wäre dann die Frage zu klären, warum der 2013`er so spät vorgelegt wurde, denn bei verspäteter Vorlage wird und darf die Kasse hingehen und bei höheren Einnahme trotzdem rückwirkend, zum 1. des Monat in dem der Bescheid erstellt wurde, die Einstufung korrigieren und Beiträge nachfordern, was allerdings bei niedrigeren Einnahmen nicht passieren würde.
Gruss
Czauderna


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