Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Vers.-Berater Gamper, Fulda, Montag, 10.04.2017, 12:16 (vor 2783 Tagen) @ guenther74

Hallo guenther74,

in folgenden Beitrag bei Finanztip habe ich die Fragestellung (wenn ich Sie richtig verstanden habe) bereits beantwortet. Bitte lesen Sie dort nach, wie sich das Verfahren geändert hat.

http://www.finanztip.de/community/thema/3783

bzw.

"Müssen Selbständige Beiträge nachzahlen? Aussage Steuerberater und GKV vs Artikel"

Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).

Mit besten Grüßen

Versicherungsberater
Robert Gamper
Wilhelmstraße 5
36037 Fulda

Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, www.ihk-fulda.de

Vermittlerregister (vermittlerregister.info): D-YHT7-58YTW-36


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