Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)

guenther74, Dienstag, 11.04.2017, 15:59 (vor 2784 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

vielen Dank für das ausführliche Beispiel.

Im letzten Abschnitt hat sich evtl. ein kleiner Tippfehler eingeschlichen. "Ab dem 01.04.2014 wird er nun..." müsste doch 1.04.2015 heissen - oder ?

Das Beispiel passt nicht ganz. In Deinem Beispiel steht der Zeitraum 1.7.2013 bis 31.03.2014 unter Vorbehalt. Der nächste EkSt-Bescheid ist für das Jahr 2013 und wird für die Berechnung zu Grunde gelegt. So kenne ich es eigentlich auch.

Wenn ich jedoch den von mir geschilderten Fall auf Dein Beispiel anpasse, dann wäre der nächste EkSt-Bescheid von 2012 und würde nicht für die endgültige Festsetzung herangezogen, sondern auf den Bescheid 2013 ein Jahr später gewartet werden. (EkSt.Bescheid von 2013, weil Beiträge aus diesem Zeitraum unter Vorbehalt stehen.)

Angenommen der EkSt. 2012 wäre 1800 Euro mtl., aber Ekst 2013 4000 Euro mtl. Dann wäre der von mir geschilderte Fall für die GKV von Vorteil und für den Selbständigen sehr unerfreulich.

Die Frage ist - was ist üblich und rechtlich korrekt ?

Gruss
Guenther


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