Berechnung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge ? (Gesetzliche Krankenkassen)

guenther74, Montag, 10.04.2017, 18:11 (vor 2785 Tagen) @ Vers.-Berater Gamper

Guten Tag Herr Gamper,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die beantragten Änderungen konnte ich dem verlinkten PDF entnehmen. http://www.finanztip.de/community/attachment/694-18-14-0226-1-aeae-koa-hhvg-data-pdf/

Dies bezieht sich aber nur auf eine mögliche zukünftige Regelung.

In §240 finde ich keine Info dazu welcher Steuerbescheid für die endgültige Berechnung und Festsetzung unter Vorbehalt stehender GKV Beiträge herangezogen wird.

Und ob die Einreichung eines Vorauszahlungsbescheides zur Minderung der Beitragslast generell dazu führen kann/darf, dass die Beitragslast am Ende höher ist.

Ausserdem, ob in diesem Fall die Möglichkeit besteht den Vorauszahlungsbescheid rückwirkend zurückzuziehen ?

Vielen Dank!

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Viele Grüße
Guenther


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