Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 06.02.2012, 19:45 (vor 4673 Tagen) @ Versicherter

Weil sie nur nach einer Anfechtung in der GKV wieder aufgenommen werden muss. Eine Kündigung seitens des Versicheres würde den Zugang zur GKV verwehren, da dann ein privater Anschlussvertrag bestanden hätte. Zudem fällt dies hier auch aus, da der Vertrag schon im neunten Jahr ist und die Kündigung nur bis zum Ablauf des dritten Jahres ausgesprochen werden kann. Wartet Ottilie Schnaderböck noch ein weiteres Jahr, könnte die PKV den Vertrag gar nicht mehr anfechten.


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