Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

ottilie schnaderböck @, Donnerstag, 02.02.2012, 00:47 (vor 4678 Tagen)

Hallo,
ich bin selbständig und seit Ende 2002, also seit gut 9 Jahren, in der PKV.
Bei Vertragsabschluss habe ich eine Falschangabe gemacht. Ich war 2000 für 7 Wochen aufgrund Amtsgerichtsbeschluss gegen meinen Willen in der Psychiatrie (angeblich Psychose). Ich habe mir damals in der Klinik einen Anwalt genommen, ein Gutachter bescheinigte mir damals, dass mein Zustand den Freiheitsentzug nicht rechtfertigte. Ich habe die Klinik damals vorzeitig verlassen (abgehauen).
Diese Episode habe ich der PKV verschwiegen.

Bis zu 2011 habe ich kein einziges Mal Leistungen der PKV in Anspruch genommen.

Nun möchte ich in 2012 eine Psychotherapie machen. Ich habe der Therapeutin meiner Wahl von der damaligen Episode erzählt, und sie möchte das in ihrem Kassen-Antrag nicht gänzlich verschweigen.

Was kann passieren?

Ehrlich gesagt würde ich gerne von der PKV in die GKV wechseln. Es wäre mir sogar recht, wenn mir die PKV kündigen würde. Wäre die GKV dann verpflichtet, mich wieder aufzunehmen?

Vermutlich müsste ich der PKV dann die Leistungen für probatorische therapeutische Sitzungen im vergangenen Jahr zurückerstatten?

Kann es auch passieren, dass ich weiterhin in der PKV bleiben muss, sich aber der Beitrag ins Unermessliche erhöht, oder sie sich verweigert, eine Therapie zu bezahlen?
Letztlich habe ich ja 8 Jahre dort nur einbezahlt, ohne irgendwelche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Vielen Dank für eine Einschätzung der Problematik.


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