Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

ottilie schnaderböck, Freitag, 03.02.2012, 11:30 (vor 4677 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,
vielen Dank erst mal für Ihre Antwort! Etwas unverschämt finde ich Ihre Einschätzung, dass mich der Anwalt da "rausgehauen hat". Er hat mir bestätigt, dass mein Zustand den Freiheitsentzung nicht gerechtvertigt hat. Ich wurde gegen meinen Willen die Freiheit entzogen, und mir wurde bestätigt, dass das Recht seitens des Staates auch nicht bestanden hat, mir die Freiheit zu entziehen. Das lapidar mit "da hat Sie der Anwalt rausgehauen" abzuhaken, ärgert mich.
Nun aber zur Sache. Wenn die PKV den gesamten Vertrag als nichtig erklärt, würde ich ja sämtliche über die Jahre einbezahlten Beiträge zurückerhalten, nicht war? Leistungen habe ich ja 8 Jahre lang nicht in Anspruch genommen.
Müsste ich für den gesamten PKV-Versicherungszeitraum Beiträge in eine GKV nachzahlen? Oder könnte ich die ca. 20000 Euro, die die PKV mir dann zurückzahlen müsste, getrost in meine Therapie stecken?
Hätte ich, wenn die PKV lediglich meinen Beitrag erhöhen würde, die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung? Ist es wahr, was eine "Artabana-Freundin" mir gerade erzählt hat, dass seit ca. 2 Jahren auch für Selbständige versicherungspflicht besteht?
An wen ausser Ihnen kann ich mich sonst noch wenden? Ich möchte Ihre Auskünfte dauerhaft nicht unentgeltlich annehmen.
In jedem Fall vielen herzlichen Dank,
Ottilie


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