Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Dienstag, 07.02.2012, 20:39 (vor 4672 Tagen) @ Joachim Röhl

ihre Vermutungen enstsprechen 1:1 den Erfahrungen, die viele in gleicher Lage mit den Schalterangestellten von AOK und co. gemacht haben.

das könnte eventuell mit der beschriebenen Rechtslage zu tun haben

Sie werden jedoch in der Praxis widerlegt und wie schon beschrieben geht das meist nur unter Zuhilfenahme von Anwälten oder einem Gang zum Sozialgericht.

du schreibst, diese Ansicht sei vor Sozialgerichten widerlegt worden. Kannst du vielleicht ein Urteil eines Sozialgerichts oder Landessozialgerichts nennen oder sogar verlinken?

Gruß GKVler


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