Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 02.02.2012, 14:06 (vor 4678 Tagen) @ Marion

Entschuldigung, aber was da so spontan geantwortet wurde tut sehr weh beim Lesen. Liebe Ottilie Schnaderböck, Deine PKV wird hier zu 99,9% die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG verletzt sehen, da Du wissentlich nicht angegeben hast, daß im abgefragten Zeitraum ein stationärer Aufenthalt stattgefunden hat. Punkt. Den zu bewerten, auch wie Dich Dein Anwalt dann da noch rausgehauen hat, ist eine andere Geschichte. Weder der Versicherungswillige noch irgendein Versicherungsvertreter kann die Risikoentscheidung einer medizinischen Antragsprüfung vorwegnehmen. Falls Dein Versicherer hier nicht nur die Anzeigepflicht sondern auch §21 und §22 VVG zitiert und den Vertrag aufgrund Vorsatz innerhalb der 10jährigen Verjährungsfrist komplett anfechnet, hat dieser dann de facto zu keiner Zeit bestanden, Du aber die ganzen Jahren Beiträge bezahlt und die letzte Vorversicherung muß Dich wieder aufnehmen, da Du keine Anschlussversicherung nachweisen kannst.

Berichte mal bitte wie das alles ausgegangen ist und sieh die Artabana gleich der Neuen Deutschen Gesundheitskasse als sehr sinnvolle Ergänzungen der medizinischen Versorgung, die allerdings nach geltender Rechtslage die Pflicht zur Versicherung nicht aushebeln. Mit den Wittenberger bin ich da ständig auf Funkkontakt und würde mich freuen, wenn alternativen Versicherungsformen in Deutschland endlich ein Platz eingeräumt werden würde.

Fragen? joachimroehl@web.de


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