Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Mittwoch, 08.02.2012, 19:34 (vor 4671 Tagen) @ Joachim Röhl

Und nun komm bitte nicht wieder mit Deiner Äpfel und Birnengeschichte, beides ist Obst und kann man essen ..

na dieses mal hast du es geschafft, noch Pflaumen und Kirschen dazuzumischen :-)

Da ich merke, daß Du offensichtlich Bauchschmerzen hast

nöö, mir geht's gut

ein versicherter 44jähriger Geschäftsführer und Prokurist einer GmbH

er kann nur Prokurist oder Geschäftsführer sein, nie beides - ist so ähnlich wie man auch nicht gleichzeit Ehefrau und Ehemann sein kann...
aufgrund der nachfolgenden Ausführungen geh ich davon aus, dass es sich um einen Geschäftsführer handelt, wahrscheinlich sogar um einen Gesellschafter-Geschäftsführer

kündigt seine freiwillige Mitgliedschaft und erhält von seiner Kasse die Kündigungsbestätigung.

da kommt schon mal die erste Frage: war er versicherungsfrei aufgrund des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze oder war er nicht versicherungspflichtig, weil die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit und nicht als Beschäftigung eingestuft wurde? ich vermute mal das letztere...und wer hat die Beurteilung gemacht? Krankenkasse oder Arbeitgeber? wahrscheinlich ist auch hier die zweite Antwort richtig

Nach dreieinhalb Jahren prüft die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsverhältnisse in der Firma gemäß § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV und kommt bei dem Feststellungsverfahren zu der Auffassung, daß weiterhin Versicherungspflicht besteht.

durchaus kein Einzelfall - kommt häufiger vor. Übrigens auch umgekehrt. Schützen kann man sich vor solchen Überraschungen, wenn man die Krankenkasse gleich um eine "versicherungsrechtliche Beurteilung" bittet - das schafft Rechtssicherheit

Die Folge war tragisch, die PKV wurde rückabgewickelt, der Versicherte mußte alle Leistungen der Privaten zurückzahlen (er hatte u.a. für kanpp zwölftausend Euro Zahnsanierungen durchgeführt, für die keine GKV aufkommt) bekamdie Beiträge in Höhe von rund fünfhundert Euro monatlich auf dereienhalb Jahre zurück, durfte aber bei der GKV über sechsundert Euro auf gleiche Zeit nachlösen .. er kämpfte, vetrsand die Welt nicht mehr, aber es half nichts.

kommt auch häufiger vor. Es ist ja eben die Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen, ob die Beurteilung von Versicherungspflicht und -freiheit im Unternehmen richtig waren und ob die Beiträge korrekt abgeführt wurden.
Und wie gesagt: vor solchen Überraschungen kann man sich schützen - durch fachkundige Beratung und durch Hinzuziehung der Krankenkasse.

allerdings frage ich mich, was diese Geschichte mit dem Ausgangsthreat zu tun hat????

Gruß GKVler


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