Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 06.02.2012, 22:42 (vor 4673 Tagen) @ GKVler

Im §175 SGB V Punkt 4 ist geregelt, daß die Kündigung seitens eines gesetzlich Versicherten nur wirksam wird, wenn eine Anschlußversicherung nachgewiesen wird. Durch die Anfechtung eines privatrechtlichen Vertrages kann es im Extremfall bis zu 10 Jahre zur Rückabwicklung kommen. Den seit 2009 angebotenen Basistarif wählen nur gänzlich Nichtversicherte die der PKV zugeordnet werden oder Privatversicherte, deren Vertrag innerhalb der gesetzlichen 3 Jahresfrist gekündigt wurde und die somit immer noch als Vorversicherung eine PKV nachweisen können.


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