Falschangabe bei PKV -> Wechsel in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 08.02.2012, 10:41 (vor 4672 Tagen) @ GKVler
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 08.02.2012, 11:40

Ein Urteil von den zwei Versicherten habe ich nicht, denn der eine beauftragte wie bereits dargestellt seinen Anwalt, der andere schrieb eine Dienstaufsichtbeschwerde mit der Androhung zum Sozialgericht zu gehen und das half in beiden Fällen sehr schnell. Da ich merke, daß Du offensichtlich Bauchschmerzen hast mit der Wiederaufnahme von vormals Kassenversicherten, mal ein weiterer Leckerbissen: ein versicherter 44jähriger Geschäftsführer und Prokurist einer GmbH kündigt seine freiwillige Mitgliedschaft und erhält von seiner Kasse die Kündigungsbestätigung. Nach dreieinhalb Jahren prüft die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsverhältnisse in der Firma gemäß § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV und kommt bei dem Feststellungsverfahren zu der Auffassung, daß weiterhin Versicherungspflicht besteht. Die Folge war tragisch, die PKV wurde rückabgewickelt, der Versicherte mußte alle Leistungen der Privaten zurückzahlen (er hatte u.a. für kanpp zwölftausend Euro Zahnsanierungen durchgeführt, für die keine GKV aufkommt) bekamdie Beiträge in Höhe von rund fünfhundert Euro monatlich auf dereienhalb Jahre zurück, durfte aber bei der GKV über sechsundert Euro auf gleiche Zeit nachlösen .. er kämpfte, vetrsand die Welt nicht mehr, aber es half nichts. Und nun komm bitte nicht wieder mit Deiner Äpfel und Birnengeschichte, beides ist Obst und kann man essen ..


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