Nachforderungen der KK (Gesetzliche Krankenkassen)

L.A.H., Dienstag, 17.08.2010, 10:18 (vor 5216 Tagen) @ RHW

Hallo,

ad a) Zitat: Sie haben im Dezember 2007 eine Kapitalleistung der xx in Höhe von xx erhalten, Diese Zahlung ist 1.12.2008 für 10 Jahre beitragspflichtig. am 21.12.2007 haben wir Ihnen irrtümlich mitgeteilt, dass keine Beitäge zu entrichten sind. wir heben diesen Bescheid mit Wirkung ab 1.9.2010 auf. die neue beitragseinstufung ab 1.9.2010 fürgen wir als Anlage bei."

ad b)Ich hatte in der Vergangenheit mehrfach um eine nachvollziehbare Kontoübersicht gebeten, aus der ich ersehen klar erkennen konnte, wieweit z.B. Fahrkostenerstattungen mit von mir zu zahlenden Beträgen verrechnet wurden. Ich erhält hehrfach Aufstellungen mit unterschiedlichen beträgen, aber z.B. auch ein Schreiben aus August 2008, in dem mir ein Beitragsguthaben von € 4,43 bescheinigt wird. Ich frage mich, ob und wie dann heute Differenzan aus den Jahren 2004 bis 2007 geldend gemacht werden können.

Einen schönen Tag wünscht
L.A.H.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum