Nachforderungen der KK (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Miteinander,
bin EU Rentner und erhilt 2007 eine Versicherung ausgezahlt.
Die KK hatte davon Kenntnis und mir im Dezember 2007 mitgeteilt, das diese Auszahlung keinen Einfluss auf meine Versicherungsprämie hat.
Jetzt, ca. 2 1/2 Jahre später, teilt die KK mir mit, sie hätte sich seinerzeit geirrt und will am September eine höhere Prämie,
weil diese Versicherungsauszahlung als beitragsrelevantes Einkommen geweret wird.
Frage: Kann die Versicherung ihren Bescheid von 2007 ketzt noch
widerrufen bzw. korrigieren.
Eine weitere Frage:
Ich hatte vor ca. 1 jahr um einen nachvollziehbaren Kontenabgleich gebeten. Jetzt hat die Versicherung Differenzen aus 2004 und 2005 festgestellt. Ich habe keine Zahlungsbelege mehr aus diesen Jahren und damit ein Problem, getätigte Zahlungen nachzuweisen.
Gibt es Verjährungsfristen?
Als Privatperson brauche ich meines Wissens Unterlagen wie Bankauszüge nur ein <jahr aufzubewahren. Liege ich damit richtig?
Bedanke mich schon jetzt für weiterführende Informationen
L.A.H.
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