Nachforderungen der KK (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 16.08.2010, 13:25 (vor 5220 Tagen) @ Kitty

Hallo Kitty,
Donnerwetter - das war ja Klasse - und je öfter ich deinen Beitrag lese, um so mehr komme ich zu der Überzeugung dass du recht hast in diesem Falle und ich nicht. Ja, sehe ich jetzt auch so, die Kasse dürfte hiuer keine Chance haben - sie hat es eben mal versucht. Die Kasse muss diesen Beitragsausfall als "Vermögensschaden" abschreiben.
Gruss
Czauderna


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