Nachforderungen der KK (Gesetzliche Krankenkassen)
Vielen Dank für die detaillierten Kommentare.
a) Die Krankenversicherung hatte Kenntnis über die Einmalzahlung
in 2007. Ich schriftlich bestätigt bekommen, das aus dieser
Zahlung sich keine Beiträge zu entrichten sind. Jetzt , nach
ca. 2 1/2 Jahren merkt die Krankeversicherung, das sie sich
geirrt hat und fordert ab sofort Beiträge.
Beides habe ich schriftlich.
b) Ich selbst bemühe mich seit Anfang 2009 um Kontenklärung.
weil die Versicherung unterschiedlich hohe Beträge anmahnte,
zwischen € 2,50 und € 250,00. Jetzt mahnt man insgesamt ca.
€ 350,00, die Teilbeträge stammen aus den Jahren 2004, 2006,
2007 und 2008. Unerklärlich ist, warum diese Beiträge - wenn
die Forderung zu Recht bestehen sollte - nicht schon früher
gemahnt wurden.
Ich habe das Problem, das ich aus diesen Jahren keine Bankaus
züge mehr habe. Ich glauche, Privatpersonen brauch diese auch
nur 1 Jahr aufzubewahren.
Grüsse
L.A.H.
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