Nachforderungen der KK (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich habs geahnt - Sozialverwaltungsrecht ist spannend..
§ 45 SGB X - warum?
"Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat ..."
Wie begründet der Beitragsbescheid ein Recht oder einen erheblichen Vorteil?
Es ist eine Änderung in den Verhältnissen eingetreten und zwar nach Bekanntgabe. Das ist ganz klar ein Fall von 48 SGB X.
Nach § 48 Abs. 1 S. 2 SGb X soll die Aufhebung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhälnisse an erfolgen (also auch für die Vergangenheit), wenn über die Tatbestandsmerkmale des § 48 Abs. 1 Satz 1 hinaus weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 4 SGb X).
Meines Erachtens greift keiner der Punkte. Eine Verletzung von § 206 SGB V liegt nicht vor, dadie Kasse ja bereits lange Kenntnis vom Einkommen hatte.
Auch wenn eine der Voraussetzungen erfüllt wäre, liegt hier ein schwerer Bearbeitungsfehler der Kasse vor. Die ist ein Grund der gegen die Aufhebung spricht.
An der Stelle bräuchte man sich über Fristen eigentlich keine Gedanken mehr machen.
Die 4-Jahres Frist hat praktisch nur Bedeutung für die Fälle nch § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X. Eine Änderung zugunsten des Betroffenen liegt jedoch nicht vor.
§ 48 SGB X verweist auf die 10-Jahresfrist des § 45 SGB X. Ist jedoch auch an Voraussetzungen gebunden. Das kaue ich hier nicht durch. Keine Aufhebungsfrist ist vorgesehen für Fälle, in denen eine mit VA festgestellte Geldleistung noch läuft. Das haben wir hier ja nicht.
Die Aufhebung eines VA mit Wirkung für die Vergangenheit muss die Kasse innerhalb eines Jahres herbeiführen. Die Frist beginnt zu laufen mit Kenntnis aller Tatsachen,die die Aufhebung rechtfertigen.
Nun hat die Kasse ja schon längst Kenntnis vom Einkomme gehabt und ihm sogar schon mal mitgeteilt, dass es nicht berücksichtigt wird. Die Jahrefrist ist also abgelaufen. Pech gehabt Kasse.
Unter Juristen besteht zwar die Meinung, dass die Jahresfrist erst mit der Anhörung beginnt. Aber das hat sich die Kasse hier meines Erachtens schon versaut.
Wir weiter verfahren? Es ist ja immernoch unklar, ob er eine Anhörung bekommen hat, oder schon den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid.