Nachforderungen der KK (Gesetzliche Krankenkassen)
Sozialverwaltungsrecht - das ist kein einfaches Thema
Leider sind Deine Angaben völlig ungenau. Ich kann anhand Deiner Erklärung nicht genau erkennen was passiert ist.
Warum will denn die Kasse für 2004/2005 Beiträge nachfordern? Hast Du eine Anhörung bekommen, oder gleich den Forderungsbescheid? Der Bescheid muss ja, bis auf wenige Ausnahmen (§ 35 SGB X) eine Begründung enthalten. Hat sich die Kasse auf § 48 SGB X bezogen?
Du musst ja auch damalsschon einen Beitragsbescheid der Kasse bekommen haben. Ich gehe mal davon aus, dass die keinen Vorläufigkeitsvermerk beinhalten. Es muss auf dem Schreiben aber nicht unbedingt das Wort "Bescheid" stehen. Ich bin der Meinung, dass Beitragsbescheide Verwaltungsakte mit Dauerwirkung sind. Solche Bescheide können also nur nach § 48 SGB X aufgehoben werden.
Nach § 48 SGB X ist der Bescheid für die _Zukunft_ aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Als wesentliche Änderung könnte man hier das Einkommen betrachten. Also kann schon mal für die Zukunft ein höherer Beitrag gefordert werden.
Die Frage ist jetzt,ob die Kasse für 2004/2005 noch fordern darf.
Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
1.
die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,
2.
der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist,
3.
nach Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsaktes Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, oder
4.
der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.
Du solltest schon noch etwas genauer schildern.
Ich habe gerade mal meine Beitragsbescheide angesehen. Bei Änderungen sind die vorhergehenden Bescheide nicht aufgehoben worden - ups.
Eigentlich müssten die Schreiben: Unser Bescheid vom xx.xx.xxxx wird mit Wirkung vom xx.xx.xxxx an nach § 48 SGB X aufgehoben. Der Beitrag ab xx.xx.xxxx beträgt nunmehr xx.xx EUR. Dann müsste die Begründung folgen.
Die Kassen sind da wohl etwas "schludrig".
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