Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)
Die Frage, ob man wegen 0,7 % oder weniger in eine andere Kasse wechselt muss jeder für sich beantworten. Etwas anderes ist mir viel wichtiger gewesen. Gem. eines Artikels der Stiftung Warentest hätte die IKK Direkt den Beitrag nach dem erstinstanzlichen Urteil des Sozialgerichts nicht von sich aus senken dürfen. Zunächst hätte auch nach dem Urteil eine Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt eingeholt werden müssen. Wäre diese verweigert worden, so hätte die IKK dann daraus vollstrecken müssen. Dass sie das nicht getan haben, sondern mit dem Beitragssatz von 11.9 % geworben haben, hinterlässt bei mir einen schlechten und unseriösen Eindruck - offenbar war die Mitgliederwerbung wichtiger. Wäre man den vorgeschriebenen Weg gegangen, würde es jetzt nicht notwendig sein diese Diskussion zu führen.