Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)

Camillo, (vor 7916 Tagen) @ sora

Versuche gerade Infos für ein ähnliches Problem zu erhalten (siehe Beitrag vom 27.2: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung......).
Habe mit der BVA telefoniert, die mir mitteilte, daß der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Arbeitgeber die Versicherungs- bestätigung erhalten hat. Der Mitarbeiter der BVA versucht nun noch eine § zu finden, in dem stehen soll, dass man auch danach noch ne Möglichkeit zur Kündigung hat.


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